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Verbot von Computersicherheitswerkzeugen von Bundestag beschlossen

vom 26.05.2007


Unverändert wurde das stark kritisierte Verbot von Computersicherheitswerkzeugen vom Bundestag beschlossen (Strafrechtsänderungsgesetz zur Bekämpfung der Computerkriminalität, neuer § 202 StGB). Einzig und allein die PDS und ein einsamer SPD-Abgeordneten votierten gegen das Verbot. Das Verbot besagt das der Besitz, die Herstellung und die Verbreitung von präventiven Werkzeugen, mit denen die Sicherheit von Computern geprüft werden kann, in Deutschland strafbar ist. Dadurch werden essentielle Tools zur Überprüfung der Netzwerksicherheit, die vor allem Administratoren benötigen, mit verboten.

Das Gesetz, das nicht nur von Experten aus Wissenschaft und Praxis kritisiert wurde, versetzt der ganzen IT Sicherheit Deutschlands einen schweren Schlag.

Quelle: CCC



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